Verkehrswert für Immobilie zur Zwangsversteigerung nahe Meckenbeuren Tettnang oder Friedrichshafen

Wertgutachten für Immobilien aller Art in der Region Bodenseekreis

Als DIA-Sachverständiger erstelle Kurz- oder Verkehrswertgutachten für verschiedene Verwendungszwecke

Meine Qualifikation zur Erstellung von Sachverständigen-Gutachten

Der Begriff Gutachter oder Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt. Es sind daher auch Menschen anzutreffen, die sich Gutachter nennen, deren Sachkunde aber nicht ausreichend ist, um Verkehrswertgutachten anzufertigen.

Wie können Sie sich sicher sein, einen Sachverständigen mit Ihrer Immobilie zu betrauen, dessen Gutachten den qualitativen Ansprüchen von Banken, Behörden und Gerichten genügt?

Ein Immobiliengutachter sollte eine entsprechende Praxiserfahrung und eine fundierte Ausbildung im Bereich der Immobilienbewertung haben.

Ich kann auf eine langjährige Erfahrung im Bereich Immobilienfinanzierung und -bewertung zurückblicken, was  einen großen Erfahrungsschatz in der Wertermittlung von Immobilienobjekten verschiedenster Art mit sich bringt.

Diese Kenntnisse wurden von mir in der Zeit von 2008 bis 2009 mit einer Ausbildung zum Diplom-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten u. unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten an der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH, unterlegt.

Des Weiteren erfolgt durch mich die laufende Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an der Deutschen Immobilien Akademie (DIA).

Sie können daher versichert sein, in mir einen fach- und sachkundigen Partner im Bereich der Immobilienbewertung zu haben.

Was versteht man unter dem Begriff "Verkehrswert"?

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB). Ein Gutachten für den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln, wird in der Regel dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks - und Immobilienwertes benötigen.

Kurzgutachten

In Einzelfällen kann es erheblich preiswerter sein, wenn zum Beispiel nur der WERT von Interesse ist, das Gutachten als solches nur für den internen Zweck der Wertfeststellung (oder als Kaufpreisprüfung) herangezogen wird. Diese sog. KURZGUTACHTEN entwickeln keine Rechtskraft gegenüber Dritten. Sie werden auf Stundenbasis oder zu einem Pauschalbetrag erstellt.

Sinn und Zweck eines Immobiliengutachten

Grundstücksgeschäfte bei An- und Verkauf

Als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsverhandlungen und zu Preisverhandlungen

Vermögensauseinandersetzung

Basis für den Ausgleich von Miterben oder den Zugewinnausgleich i.R. Ehescheidung

Steuerliche Zwecke

Mögliche Anlässe, z.B. bei der Erstellung von Bilanzen, steuerlichen Abschreibungen, Übernahme Firmen- in Privatvermögen, Feststellung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Beleihung

Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen. Oftmals wird die Einschätzung von Banken vor Darlehensvergabe verlangt.

Vermögensaufstellungen

z.B. für Beleihungszwecke bei Firmenkreditvergabe, Firmenübernahme, Rating für Banken.

Im Rahmen von Betreuungen

Bei Verkauf einer Immobilie verlangt das Amtsgericht vom bestellten Betreuer ein Gutachten um eine Verschleuderung des Vermögens zu verhindern.

Versicherungsfall

Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlagen ermittelt.

Zwangsversteigerung

Ein Gutachten wird benötigt für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht und wird im Regelfall auch vom Gericht beauftragt.

Eintragung von Lasten u. Beschränkungen in Abt. II des Grundbuchs

Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechten, Überbauungsrechten, etc.

Was kostet ein Gutachten für Immobilien?

Die Gutachtenleistungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI) abgerechnet. Das genaue Honorar für ein KOMPLETT-GUTACHTEN richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Bei Kaufpreisen bis 400.000,00 Euro liegen die Honorarkosten im Durchschnitt bei 1.000 bis 2.000 Euro. Im Einzelfall kann es aber begründet sein, dass die Kosten höher ausfallen. Das ist im wesentlichen durch das Bewertungsobjekt begründet.: Wenn das Objekt erheblich komplexer oder größer ist (z.B. Hotel) oder der Bewertungshintergrund erheblich schwieriger ist, so z.B. wenn es sich um Erbbaurechte handelt oder um ein Grundstück, welches mit Rechten Dritter belastet ist (Wohnrechte, Wegerechte oder vergleichbares).

Die Kosten eines Gutachtens resultieren nicht zuletzt aus der Tatsache, dass der Sachverständige viele Stunden an den erforderlichen Recherchen, der Ausfertigung des Gutachtens (im Schnitt 30 Seiten), den Berechnungen und der textlichen Fassung sowie der Begründung des Ergebnisses arbeitet, sondern auch zahlreiche Unterlagen, Auskünfte u. Informationen beschaffen muss. Nicht selten ist das Studium einer speziellen Fachliteratur geboten oder sind wegen möglicher Unklarheiten durch Gesetzesänderungen (z.B. Steueränderungen) weitere Experten um Rat zu fragen. Die Recherchen bei durchschnittlich zehn Behörden (Grundbuchamt, Liegenschaftskataster, Gutachterausschuss, Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis, Bauamt, Bauaufsicht, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Sanierungsbehörde, Vormundschaftsgericht u.a.) ist mit ein Grund dafür, dass die Auftraggeber nicht selten 2 bis 4 Wochen auf die Fertigstellung warten müssen.

Preis-/Honorartabelle:

Komplett-Gutachten: nach HOAI (Mindestwertansatz: 200.000,00 Euro)

Kurzgutachten (nach Schwierigkeitsgrad): ab 850,00 Euro

Mietwertgutachten: nach Absprache

Immobilienbesichtigung mit einem Experten und anschließendes Beratungsgespräch: 250,00 Euro