Luftbildaufnahme von Bermatingen zeigt Wohnsiedlung zwischen Agrar & Waldgrundstücken

Achtung: Jetzt von Sonderabschreibung profitieren!

Wer heute in den nachhaltigen Mietwohnungsbau investiert, kann von erheblichen steuerlichen Vorteilen profitieren. Für Gebäude, die nach dem Effizienzhausstandard 40 NH errichtet und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert werden, erlaubt der Gesetzgeber eine Sonderabschreibung von 5 % jährlich über vier Jahre (§ 7b EStG).

Diese Sonderabschreibung kann zusätzlich zur regulären AfA in Anspruch genommen werden – und zwar wahlweise:

  • Lineare AfA: derzeit 3 % jährlich (für neue Wohngebäude)
  • Degressive AfA: 5 % jährlich (nach § 7 Abs. 5a EStG)

Voraussetzungen:

  • Neubau von Mietwohnungen
  • Bauantrag oder Bauanzeige zwischen dem 01.01.2023 und dem 01.10.2029
  • Erfüllung des Effizienzhausstandards 40 NH
  • QNG-Zertifizierung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle
  • Einhaltung bestimmter Baukostenobergrenzen (gemäß Fördervorgaben)

 

Kapitalanleger aufgepasst: Mit unserem aktuellen Neubauprojekt in Überlingen (Aufkircher Str.), das nach Effizienzhausstandards 40 NH errichtet und QNG-zertifiziert wird, erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die 5 % Sonderabschreibung – und profitieren zusätzlich von der linearen oder degressiven AfA. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem Investment.

Weitere Informationen zur Sonder-AfA